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   BGH, 11.09.2019 - 2 StR 325/19   

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https://dejure.org/2019,52716
BGH, 11.09.2019 - 2 StR 325/19 (https://dejure.org/2019,52716)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2019 - 2 StR 325/19 (https://dejure.org/2019,52716)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2019 - 2 StR 325/19 (https://dejure.org/2019,52716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins

  • rewis.io

    Ausspruch über die Aufrechterhaltung der im Ersturteil verhängten Maßregel im Falle nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 69a
    Entfallen der Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 151/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Ausspruch über

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 325/19
    Nur die noch nicht erledigte Sperrfristanordnung nach § 69a StGB war aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 5 StR 151/19 mwN).
  • BGH, 29.11.2023 - 1 StR 392/23

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Zum Zeitpunkt des angefochtenen Urteils (16. August 2023) war die durch das Urteil des Amtsgerichts T.       vom 27. April 2023 verhängte Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a StGB) noch nicht abgelaufen, deren Aufrechterhaltung mithin rechtsfehlerfrei (§ 55 Abs. 2 Satz 1 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 1 StR 110/22 Rn. 4; vom 7. Dezember 2021 - 4 StR 387/21; vom 11. September 2019 - 2 StR 325/19; vom 4. April 2018 - 3 StR 81/18 Rn. 3; vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15 Rn. 3 und vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 351/09 Rn. 4; je mwN; vgl. zur Prüfung einer erstmaligen Einbeziehung einer anderweitigen Strafe nebst Annexentscheidungen durch das Revisionsgericht: BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 4 StR 269/22 Rn. 2).
  • BGH, 07.12.2021 - 4 StR 387/21

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Berufungsurteil: Behandlung einer

    Die Maßnahme wurde unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Strafbefehls wirksam und war damit "erledigt" (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2020 - 6 StR 102/20; vom 11. September 2019 - 2 StR 325/19 und vom 18. November 2015 - 4 StR 442/15 Rn. 3 mwN; jew. zugleich auch zur Einziehung des Führerscheins).
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